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HANDICAPAUSBILDUNG

"Dem Prinzip der Normalisierung zufolge, muss behinderten Menschen die gleiche Möglichkeit zur Lebensgestaltung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit zustehen, wie allen anderen Menschen in unserem Lande auch"

 

Handicap – Behinderte und Verkehr

 

Sie haben eine Behinderung und möchten trotzdem den Führerschein machen. Entscheidend beim Antragsverfahren, sind die Auflagen der Behörde für die Genehmigung Kraftfahrzeuge führen zu dürfen. Von diesen hängt im Wesentlichen die Ausbildung ab. Doch bevor Sie einen Antrag einreichen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um vornherein exakt über den Ausbildungsablauf informiert zu sein.

Der Weg zum eigenen Führerschein – Zug um Zug:

  • Medizinisches Gutachten
  • Eignungsgutachten
  • Gutachten nach §11 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
  • Fahrprobe
  • Führerscheinprüfung

 

Rufen Sie uns an wir helfen Ihnen!