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BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATION

Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

 

Um vorrangige Ziele zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sowie rationelleres Fahrverhalten „Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)“ durchzusetzen,  gilt für alle die gewerblich LKW oder Omnibus fahren eine Aus- und Weiterbildung.

Fahrerinnen und Fahrer im Güter- und Personenverkehr müssen eine beschleunigte Grundqualifikation (GQ) mit Abschlussprüfung IHK sowie alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung (WB) absolvieren, sofern sie Fahrten als selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer durchführen und Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E führen.